Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    1. Für alle zwischen Dirk's Garage und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gelten die AGB von Dirk's Garage. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugwäsche, Fahrzeugpflege, Innenreinigung etc.
    2. Alle Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
    3. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
    4. Sofern eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln bzw. Absätze davon unberührt und somit weiterhin gültig.

  2. Terminvereinbarungen
    1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und anerkannt. Mit der Terminvereinbarung akzeptiert der Auftraggeber die AGB von Dirk's Garage.
    2. Terminvereinbarungen werden in Absprache zwischen Dirk's Garage und dem Auftraggeber getroffen. Eilaufträge müssen vor Auftragsannahme vom Auftraggeber als solche klar deklariert werden. Die Auftragsannahme behält sich Dirk's Garage vor, da diese von der aktuellen Auftragslage abhängig ist.
    3. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine Wertsachen oder andere lose Gegenstände enthalten. Diese sind vom Auftraggeber zu entfernen. Sollte der Auftraggeber dem nicht nachkommen, können keine Schadenersatzansprüche gegen Dirk's Garage bei fehlenden Wertsachen oder Gegenständen geltend gemacht werden.

  3. Reklamationen
    1. Die durchgeführten Leistungen von Dirk's Garage werden bei Übergabe des Fahrzeuges gemeinsam mit dem Auftraggeber geprüft. Dirk's Garage kann auf Bitten des Auftraggebers freiwillig und ohne Rechtsanspruch nachbessern, sofern die Reklamation überhaupt berechtigt ist und der Anbieter auf Kulanz dazu bereit ist.
    2. Reklamationen sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein eines Mitarbeiters von Dirk's Garage schriftlich festzuhalten. Eine nachträgliche Reklamation nach Fahrzeugübergabe ist nicht möglich. Das Fahrzeug gilt als übergeben, wenn dem Auftraggeber die Fahrzeugschlüssel ausgehändigt worden sind oder die vereinbarte Leistung bar bezahlt wurde.
    3. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch Dirk's Garage beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich bei Fahrzeugübergabe schriftlich sowie fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Reklamation nicht möglich.

  4. Haftung und Garantie
    1. Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nicht geltend gemacht werden, auch wenn dem Anbieter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
    2. Bei Lackschäden, die durch Dirk's Garage verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben (z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, Kratzern etc.), können keine Schadensersatzansprüche gegen Dirks's Garage und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
    3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbunterschieden, Verblassungen, Beschädigungen etc. führen. Der Auftraggeber muss vor Durchführung des Auftrages darüber informiert werden. Sollte die Durchführung einer Innenreinigung erwünscht sein, übernimmt Dirk's Garage keine Haftung für mögliche Schäden, die durch die Innenreinigung entstanden sein könnten.
    4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung oder Reinigung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z. B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör), oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
    5. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Fahrzeugen mit einwandfreier Elektronikabdichtung durchgeführt. Mit der Auftragserteilung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Auftraggeber die einwandfreie Elektronikabdichtung im Motorraum sowie am gesamten Fahrzeug. Bei Ausfällen oder Schäden übernimmt Dirk's Garage keinerlei Haftung.
    6. Bei Elektrobauteilen (z. B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese, im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug, Dirk's Garage mitzuteilen bzw. schriftlich auf der Auftragserteilung zu vermerken. Sind dem Auftraggeber keine Elektrobauteile bekannt, die durch eine Fahrzeugaufbereitung beschädigt werden könnten, hat er sich im Vorfeld zu informieren. Die Fahrzeugaufbereitung wird auf seinen Wunsch und auf seine eigene Gefahr hin durchgeführt.
    7. Für Fahrzeuge, welche bereits vor Termin (z. B. am Vorabend) zu Dirk's Garage gebracht und durch unbekannte Dritte beschädigt werden, kann Dirk's Garage nicht haftbar gemacht werden. Das zur Aufbereitung vorbeigebrachte Fahrzeug wird auf frei zugänglichen Parkflächen abgestellt und kann nicht vor z. B. Vandalismus, Einbruch oder Diebstahl geschützt werden.
    8. Soweit der nachgewiesene Schaden, welcher nicht unter die zuvor genannten Ausnahmen fällt, durch eine, vom Auftraggeber für einen solchen Fall abgeschlossene, Versicherung gedeckt ist, haftet Dirk's Garage nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B. höhere Versicherungsprämie oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

  5. Formalitäten und schriftliche Absicherung
    1. Der Auftraggeber erklärt, dass mit Erteilung eines Auftrags mündlich, per Telefon, E-Mail oder anderen elektronischen Formen der Datenübertragung (z. B. SMS, WhatsApp) eine Terminvereinbarung, Auftragserteilung oder eine Auftragsbestätigung zustande kommt und er wie in Absatz 2.1 beschrieben die Auftragserteilung und unsere AGB damit bestätigt und akzeptiert.
    2. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug muss das Auftragsformular vom Auftraggeber unterzeichnet werden. Hierzu gehört ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Dies dient der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und Dirk's Garage sowie deren Mitarbeitenden.
    3. Dirk's Garage behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.
    4. Mit Terminvereinbarung und/oder Unterschrift der Auftragsbestätigung bestätigt und akzeptiert der Auftraggeber die AGB von Dirk's Garage.
    5. Mit der Unterzeichnung des Auftragsformulars bestätigt der Auftraggeber dessen Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch die AGB von Dirk's Garage und die ggf. auf dem Auftragsformular festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
    6. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber mit Fahrzeugübergabe die AGB von Dirk's Garage.

  6. Zahlungsbedingungen/ -vereinbarungen
    1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung und sind nach Abschluss der Arbeit sofort zu entrichten oder nach dem laut Rechnung vereinbarten Zahlungsziel.
    2. Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie in den AGB von Dirk's Garage festgehalten und auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.
    3. Nach vorheriger Absprache sind Ausnahmen möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt werden, da sie sonst unwirksam sind.
    4. Die Preise von Dirk's Garage sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern sie nicht mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.
    5. Preisangaben auf Informationsunterlagen sowie der Webseite von Dirk's Garage dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.
    6. Bei extremen Verschmutzungen wie z. B. durch Farben, Tierhaare, Flüssigkeiten jeglicher Art etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
    7. Die endgültigen Preise der Reinigung/Aufbereitung etc. werden vor Beginn der Arbeiten auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten.

   Stand: Oktober 2020